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Das Land Baden-Württemberg schreibt zum Öffnungsschritt 1:
„Beherbergungsbetriebe dürfen wieder touristische Gäste empfangen. Dazu zählen unter anderem Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, (Dauer-)Campingplätze, (kostenfreie)
Wohnwagenstellplätze und ähnliche Einrichtungen.
Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis
müssen während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen.“
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Als geimpfte Personen gelten alle Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation vorweisen
können.
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Als genesene Personen gelten alle, die bereits selbst positiv getestet waren, sofern sie über einen Nachweis über eine durch PCR-Test
bestätigte Infektion mit dem Coronavirus verfügen und keiner darauf beruhenden Absonderungspflicht mehr unterliegen. Die nachgewiesene Infektion darf höchstens sechs Monate
zurückliegen.
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Eine Auflistung der Testzentren in der Bodenseeregion finden Sie hier. Ein
weiterer Linkbietet eine PLZ gebundene Suche nach Testzentren an.